Mit
LKW bezeichnet man Kraftfahrzeuge, die vorwiegend zum Transport von Gütern geeignet sind. Die übergeordnete Kategorie ist "Nutzfahrzeug". Andere Begriffe für den
LKW sind
Truck, Lastwagen, Laster oder Lastkraftwagen.
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Rechtlich gibt es sehr viele verschiedene Klassifikationen von
LKW. Sie richten sich nach Gewicht, Bauart und Nutzungsart und haben unterschiedliche Auswirkungen bezüglich Kfz-Steuer, Versicherung und Straßenverkehrsordnung.
Die Größe eines
LKW reicht vom Kleinlieferwagen bis zum Großtransporter. In Europa gibt es je nach Kraftfahrzeuggesetzgebung der einzelnen Staaten Klein-LKW bis 3,5 t, leichte
LKW bis 7,5 t und schwere
LKW (SKW) bis zu 60 t (in Österreich: Solo-LKW bis 32 t, mit Anhänger: bis zu 44 t; in der Schweiz: bis 34 t) höchstem zulässigem Gesamtgewicht. Um mit einem LKW fahren zu dürfen, benötigt man je nach zulässigem Gesamtgewicht in Europa die Lenkberechtigung der Klasse C1 oder C (mit Anhänger CE). Eine Typisierung eines Fahrzeuges als LKW hat aber meist Folgen bei der KFZ-Steuer und auch bei anderen Steuern. Beispielsweise ist in Österreich nur bei LKW im Gegensatz zum PKW ein Vorsteuerabzug möglich.
Gebrauchte Lkw's diverser Hersteller finden Sie unter anderem bei TruckScout24.
LKW sind entweder dazu ausgelegt, zusätzlich einen Anhänger zu ziehen oder sind als
Sattelschlepper (in Österreich: Sattelzugfahrzeug) gebaut. Sie können aber auch für Sonderanwendungen mit Zusatzgeräten konzipiert sein, wie Schneepflug, Kehrmaschine, Feuerwehrfahrzeuge, Kran, usw. Es gibt auch
LKW, die zusätzliche Radsätze haben, um damit auf Eisenbahnschienen fahren zu können.
Die Fahrgestelle sind normalerweise in Rahmenbauweise ausgeführt. Auf diesen Rahmen werden die verschiedenen Aufbauten aufgesetzt. Es gibt auch Mittelrohrrahmen, bei denen der Aufbau sehr weit zum Boden herunterreicht, beispielsweise für Getränketransporter.